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Liebe Besucherinnen und Besucher,

ab Freitag, 01.07.2022, gilt eine neue Coronavirus-Testverordnung, die von der Bundesregierung herausgegeben wurde. Besucher*Innen eines Krankenhauses benötigen weiterhin einen negativen Corona-Nachweis. Bürgerinnen und Bürger haben jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest.

Kostenlos testen lassen können sich Besucher*Innen nachfolgender Einrichtungen:
•Krankenhäuser
•Rehabilitationseinrichtungen
•stationäre Pflegeeinrichtungen
•Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
•Einrichtungen für ambulante Operationen
•Tageskliniken
•Entbindungseinrichtungen

Wenn Sie eine/n Patienten*In in unserem Haus besuchen möchten, erhalten Sie an unserem Corona-Checkpoint – nach Nennung des Namens des/der Patienten*In – eine Bestätigung zur Berechtigung eines kostenlosen Bürgertests. Damit können Sie in einem Testzentrum den erforderlichen Schnelltest kostenfrei durchführen lassen.

Folgender Ablauf für den geplanten Patientenbesuch ist zu beachten:
1. Melden am Corona-Checkpoint im Eingangsbereich
2. Personalausweis vorlegen und Patientennamen angeben
3. Ausgefüllte Bescheinigung in Empfang nehmen
4. Bescheinigung im Testzentrum am Krankenhaus abgeben
5. Mit negativem Testergebnis am Checkpoint erneut melden

Die bekannten Sonderregelungen/Ausnahmefälle (Geburt, Begleitung von Sterbenden, Notfälle u. ambulante Patienten sowie med. notwendige Begleitpersonen) gelten weiterhin!

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