Liebe Patienten, liebe Angehörige

Eine Erkrankung kann Sie und ihre Familie vor Probleme sozialer, familiärer, beruflicher oder wirtschaftlicher Art stellen. Das Team der Pflegeüberleitung und des Sozialdienstes bietet Ihnen und Ihren Angehörigen Beratung und Unterstützung an. Gemeinsam finden wir individuelle Lösungen.

 Sprechen Sie uns an bei Fragen zu den Themen:

Sicherstellung der Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt

  • Beratung
  • Antragstellung bei Leistungsträgern
  • Organisation von Hilfsmitteln, Hilfsanbietern
  • Netzwerkaufbau
  • Organisation von Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und vollstationärer Pflege
  • Anbindung an weiterführende Beratungseinrichtungen

Medizinische Rehabilitation/ Anschlussheilbehandlung

  • Beratung
  • Beantragung
  • Organisation

Sozialrechtliche Beratung

  • Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung
  • gesetzliche Betreuung
  • Schwerbehindertengesetz
  • Informationen zu Nachteilsausgleich

Familiale Pflege

  • Beratung von Angehörigen rund um die Organisation der häuslichen Pflege
  • Netzwerkaufbau
  • Organisation von Pflegetrainings (z.Bsp.: Anreichen von Mahlzeiten, Übernahme der Körperpflege, Umgang mit Hilfsmitteln)
  • Gesprächskreis für pflegende Angehörige (jeden letzten Mittwoch im Monat in der Zeit von 15.00 – 17.00 Uhr im Bethlehem Gesundheitszentrum)

Dieses Angebot ist für Patienten aller Krankenkassen und deren Angehörige kostenlos und wurde in Zusammenarbeit mit der AOK ins Leben gerufen.

Palliative Versorgung

  • Beratung
  • Beantragung bei Leistungsträgern
  • Organisation im ambulanten und vollstationären Bereich
  • Anbindung an das Palliativnetzwerk
  • Hospiz-Versorgung

Bitte setzen Sie sich so früh wie möglich mit uns in Verbindung. Wir nehmen uns Zeit für Sie und helfen gerne weiter.

Ihre Ansprechpartner

Martina Küpper-Quadvlieg

Martina Küpper-Quadvlieg

Leitung Sozialdienst

Diplom-Sozialarbeiterin,
exam. Krankenschwester,
Pflegeberaterin im Gesundheitswesen,
Case Managerin

Tel: (02402) 107-4595
Fax: (02402) 107-4369
E-Mail: martina.kuepper@bethlehem.de

Susanne Gehlen-Ciupka

Susanne Gehlen-Ciupka

Stv. Leitung Sozialdienst

exam. Krankenschwester,
Pflegeberaterin im Gesundheitswesen,
Case Managerin

Tel: (02402) 107-4562
Fax: (02402) 107-4369
E-Mail: gehlenciupka@bethlehem.de

Brigitte Braun

Brigitte Braun

exam. Krankenschwester,
Pflegeberaterin im Gesundheitswesen

Tel: (02402) 107-8817
Fax: (02402) 107-4369
E-Mail: braun@bethlehem.de

Annalena Fuhrmanns

Annalena Fuhrmanns

exam. Krankenschwester,
Diplom-Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin Msc,
Sozialdienst / Pflegeüberleitung

Tel: (02402) 107-7730
Fax: (02402) 107-4369
E-Mail: fuhrmanns@bethlehem.de

Veronika Krebs

Veronika Krebs

exam. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin,
Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin Ba

Tel: (02402) 107-4164
Fax: (02402) 107-4369
E-Mail: krebs@bethlehem.de

Anja Schüller

Anja Schüller

Diplom-Sozialarbeiterin

Tel: (02402) 107-8257
Fax: (02402) 107-4369
E-Mail: schueller@bethlehem.de

Gut zu wissen

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unserem Entlassmanagement.

(Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V)

Häufige Fragen:

Worum geht es beim Entlassmanagement?

Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus. In bestimmten Fällen ist jedoch nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z.B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.

Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z. B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z.B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

Entlassmanagement durch „Beauftragte“ außerhalb des Krankenhauses

Krankenhäuser können Aufgaben des Entlassmanagements an niedergelassene Ärzte bzw. Einrichtungen oder ermächtigte Ärzte bzw. Einrichtungen übertragen. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber vorgesehen. Sollte diese Form des Entlassmanagements speziell für die ggf. erforderliche Anschlussversorgung infrage kommen, werden die Patienten gesondert informiert und um die diesbezügliche Einwilligung gebeten.

Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?

Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken- /Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?

Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich widerrufen.

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären sie den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.

Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen. Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht. Bei Rückfragen zum Entlassmanagement gibt das Krankenhaus oder die Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte.