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Info-Abend „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ im Bethlehem-Krankenhaus am 7. Dezember 

Viele von uns möchten den Gedanken vielleicht lieber weit von sich schieben, aber es ist wichtig, ihn zuzulassen: Was passiert mit mir, wenn ich aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder einer Bewusstseinsstörung nicht mehr selbst entscheiden kann? Was ist zu beachten, damit meine individuellen Wünsche in den zentralen Lebensbereichen umgesetzt werden können? Wie genau müssen die eigenen Vorstellungen formuliert sein?

Licht ins Dunkel bringen

Warum dieses Thema gerne vertagt wird, hat nicht nur emotionale Gründe: Es liegt vor allem daran, dass Begrifflichkeiten wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder die Ehegattennotvertretung in ihrer Bedeutung für den Laien oft nur schwer einzuordnen sind.

Das Bethlehem Gesundheitszentrum möchte Licht ins Dunkel bringen und lädt für Donnerstag, 7. Dezember 2023, 18:30 Uhr, zu einem Infoabend mit dem Titel „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ in die Cafeteria des Krankenhauses ein. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht nötig.

Komplexes anschaulich erklärt

 Mit Fallbeispielen aus dem Alltag lässt sich das komplexe Thema anschaulich erklären! Das Besondere an dieser Veranstaltung im Bethlehem-Krankenhaus ist, dass die Thematik aus juristischer und medizinischer Sicht mit Beispielen aus dem Leben greifbar gemacht wird. Die hochkarätigen Experten in dieser Talkrunde sind der Stolberger Notar Dr. Stefan Schmitz (Notariat Schmitz & Bous) und die beiden Chefärzte, Dr. Wolfram Reeker (Klinik für Anästhesie und Operative Intensivmedizin) sowie Dr. Daniel Ellrich (Innere Medizin / Schwerpunkt: Gastroenterologie und Intensivmedizin) aus dem Bethlehem.

Spannende Talkrunde mit Frageteil

Die von dem Medizinjournalisten Dieter Haack moderierte Talkrunde bietet den Zuschauern auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.  Wie weitreichend die Auswirkungen sein können, sofern im Vorfeld nichts geregelt ist, erlebt der erfahrene Notar Dr. Stefan Schmitz leider immer wieder.  „Für Vorsorge ist es nie zu früh, aber oft zu spät!“, sagt er.  Die Folgen können nicht nur für den Betroffenen selbst gravierend sein:  Selbstbestimmt und bei klarem Verstand festgelegt zu haben, was man für sich möchte und was nicht, sei auch für die Angehörigen eine emotionale Entlastung und vermeide einen gerichtlichen Betreuer/Vormund.

Nicht nur für den Betroffenen und seine Lieben ist die schriftliche und rechtssichere Festlegung wichtig: „Die vorausschauende Benennung eines Vorsorgebevollmächtigten, mit dem der Patient sich über seine Wünsche in guten Zeiten ausgetauscht hat, ist im medizinischen Bereich für die behandelnden Ärzte eine ganz große Entscheidungshilfe im Sinne des Patienten“, so der Anästhesist Dr. Wolfram Reeker.

Jeder vierte Patient habe vorgesorgt, schildert der Intensivmediziner Dr. Daniel Ellrich seine Erfahrungen aus dem Klinikalltag. Ein Blick auf die Auswertungen des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass das Thema generell in den Fokus der Bevölkerung gerückt ist, aber im Unterschied zum Vorjahr ein leichter Rückgang zu verzeichnen ist.

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