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Aufgrund der aktuellen Corona-Schutzverordnung von Donnerstagnachmittag, 7. Mai 2020, bleiben die Besuchsverbote in den Krankenhäusern der Städteregion Aachen weiterhin bestehen. Nach wie vor sind in bestimmten Bereichen, wie zum Beispiel in der Palliativmedizin oder in der Geburtshilfe, Ausnahmen möglich, sofern der behandelnde Arzt diese Einzelfallentscheidung aus medizinisch-ethischen Gründen für notwendig erachtet.   

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