Anmeldung

Eine Vorstellung Ihres Kindes ohne vorherige Terminabsprache ist leider nicht möglich.

Aufgrund der Vielzahl an Anfragen bitten wir Sie daher, Ihre Anmeldung im SPZ wie folgt zu gestalten:

SPZ-Anmeldung

1. Sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt.

Bei Entwicklungsauffälligkeiten und Verhaltensschwierigkeiten Ihres Kindes sollte dies Ihr erster Ansprechpartner sein. Ihr Kind ist dort gut bekannt, so dass Sie gemeinsam mögliche Auffälligkeiten erörtern und Behandlungsschritte planen können.
Besprechen Sie auch die Möglichkeit, Ihr Kind im Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) vorzustellen. Ihre Kinderärztin/Ihr Kinderarzt kennt die diagnostischen/therapeutischen Möglichkeiten im SPZ und kann Sie entsprechend beraten.

2. Nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf.

Haben Sie sich für eine Vorstellung Ihres Kindes im SPZ entschieden, nehmen Sie telefonischen Kontakt mit unserem Sekretariat auf. Wir werden Sie u. a. nach dem Anliegen Ihrer Anmeldung fragen, und Ihnen einen Fragebogen zur Entwicklung Ihres Kindes zusenden bzw. Sie können nach Ihrem Anruf den Fragebogen auch hier downloaden.
Bei Kindern unter zwei Jahren entfällt der Fragebogenversand. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie einen Termin bei uns.

3. Füllen Sie den Fragebogen aus und senden Ihn zurück.

Bitte beachten Sie: Eine verbindliche Anmeldung Ihres Kindes erfolgt erst nach Rücksendung des von Ihnen und Ihrem Kinderarzt vollständig ausgefüllten Fragebogens.

Fragebogen

4. Terminvergabe durch unser Sekretariat

Bitte planen Sie eine Wartezeit zwischen Anmeldung und Terminvergabe ein. Wir sind jedoch im Interesse Ihres Kindes bemüht, Ihnen einen möglichst baldigen Termin einzuräumen. Zur Terminvereinbarung werden Sie von unserem Sekretariat angerufen.

Sollte sich Ihr Terminwunsch erübrigen, bitten wir um eine kurze Rückmeldung, um Ihren Behandlungsplatz anderweitig vergeben zu können.

Was wir benötigen

Zur Vorstellung Ihres Kindes im SPZ benötigen wir:

  • In jedem Quartal eine aktuelle Überweisung Ihrer Kinderärztin/Ihres Kinderarztes mit dem Vermerk „SPZ“, eine Praxisgebühr fällt nicht an. Für Jugendliche ab dem vollendeten 13. Lebensjahr ist auch eine Überweisung Ihres Hausarztes zulässig.
  • Die Versichertenkarte Ihres Kindes.
  • Das gelbe Untersuchungsheft (Vorsorgeheft).
  • Eventuell aktuelle ärztliche und therapeutische Berichte.
  • Bei Schulleistungs- und Verhaltenssschwierigkeiten bitten wir um Einsicht in vorhandene Schulzeugnisse.

Unsere Wünsche an Sie

Um Ihnen und Ihrem Kind in der Bewältigung einer Problematik möglichst umfassend helfen zu können, wünschen wir uns von Ihnen als Eltern:

  • Die Bereitschaft, mit den Fachleuten unseres SPZ gemeinsam nach hilfreichen Lösungen für Ihr Kind zu suchen.
  • Ihre Motivation, Ihr elterliches Expertenwissen über Ihr Kind in die gemeinsame Lösungsfindung mit einzubringen.
  • Den Mut, unsere Lösungsvorschläge nicht nur zu überdenken, sondern sie auch in Ihrem familiären Alltag zu erproben, um möglicherweise neue Erfahrungen mit Ihrem Kind zu machen.
  • Ihre Bereitschaft, Zeit und Geduld in die gemeinsam entwickelten Lösungsansätze zu investieren, damit sich diese fruchtbar zum Wohle Ihres Kindes entwickeln können.
  • Eine Rückmeldung, wie zufrieden Sie mit unseren diagnostischen und therapeutischen Angeboten sind.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen und Ihrem Kind!

Wir sind für Sie da

Terminvereinbarung

Sozialpädiatrisches Zentrum am Bethlehem Gesundheitszentrum
Steinfeldstrasse 5
52222 Stolberg/Rhld.

Tel.:  (02402) 107 -4194
Fax:  (02402) 107 -4189
E-Mail: spz@bethlehem.de

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag
8.30 – 16.00 Uhr

Freitag
8.30 – 14.00 Uhr

Download